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Führerscheinausbildung aller Klassen 4x im Harz auf Führerschein-Mission: Wernigerode, Halberstadt, Dingelstedt und Quedlinburg

Motorrad

AM- Modelprojekt

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max.45 km/h,
  • Hubraum max.50ccm bei Verbrennungsmotor,
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max.45 km/h,* Hubraum max.50ccm bei Fremdzündungsmotoren,
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotor

Vierrädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max.45 km/h,
  • Hubraum max.50ccm bei Fremdzündungsmotoren,
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotor, Leermasse max 350 kg
Bemerkung
Einschluß: keine

Zusammenfassung
der "alten" Klassen
M und S
Mindestalter
16 Jahre
Hinweiß

Seit dem Frühjahr 2013 können junge Leute in Sachsen, Thüringen sowie Sachsen/Anhalt den Führerschein mit 15 J. erwerben.

Das Modelvorhaben ist auf 5 Jahre befristet und soll die Möglichkeiten junger Fahrer testen.

A1

Krafträder mit:

  • Hubraum: max. 125ccm,
  • Leistung max. 11kW,
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h,
  • Leistung max. 15 kW
Bemerkung
Einschluß: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer
unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 Jahre

A2

Krafträder mit:

  • Leistung max.35 kW,
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
Einschluß: AM, A1

Bei zweijährigen Vorbesitz
der Klasse "A1" nur praktische,
aber keine theoretische
Prüfung erforderlich
Mindestalter
18 Jahre

A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 ccm oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)oder
  • bbH über 45km/h,
  • Leistung über 15 kW
Bemerkung
Einschluß: AM, A1, A2

Bei zweijährigen Vorbesitz
der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische
Prüfung erforderlich
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

PKW

B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A - mit:

  • zG max. 3500 kg,
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung
Einschluß: AM,L

Wegfall der Bestimmungen
"zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs" bei der
Anhängerregelung
Mindestalter
18 Jahre

17 Jahre beim
Begleiteten
Fahren (BF17)

Führerscheinklasse   B197

Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen im Führerschein.

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg,
  • aber max 4250 kg
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung
Wird durch Zuteilung der
Schlüsselnummer 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter
vgl. Klasse B

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg aber max 3.500 kg
Bemerkung
Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich -
Praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter
vgl. Klasse B

Begleitendes Fahren

Bemerkung
Alter ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden
Klasse Beantragung für B, B96 und BE
Vorbesitz kein Führerschein vorausgesetzt
Beinhaltet

Klasse AM (Kleinkrafträder)

Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)

Begleitperson
Alter ab 30 Jahre
Vorbesitz

min. 5 Jahre Klasse B oder entsprechend deutsche, schweizer,

EU- oder EWR- Fahrerlaubis

Punkte max. 3

LKW

C

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:

  • zG über 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B

Einschluß: C1
Mindestalter
21 Jahre

18 Jahre
nach erfolgter Grundqulifikation sowie Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C

Einschluß: BE, C1E, T
sowie D1E bei Vorbesitz D1
und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter
21 Jahre

18 Jahre
nach erfolgter Grundqulifikation sowie Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:

  • zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Mindestalter
18 Jahre

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg


Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C1

Wegfall der Bestimmungen
"zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs"
Mindestalter
18 Jahre

Bus

D

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B

Einschluß: D1
Mindestalter
18,20,21,23
oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D

Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter
18,20,21
oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

D1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8m
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Mindestalter
21 Jahre

18 Jahre
für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

D1E

Kfz der Klassen D1 mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D1

Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Wegfall der Bestimmungen
"zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs" und "zG der
Kombination max 12.000 kg"
Mindestalter
21 Jahre

18 Jahre
für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

Traktor

L

Zugmaschinen

  • für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
Mindestalter
16 Jahre

T

Zugmaschinen

  • für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
Bemerkung
Einschluß: AM,L
Mindestalter
16 Jahre